Coburg

 

 

Vom gefeierten Mediziner zum Angeklagten: Der Fall des Reha-Arztes aus dem Coburger Land

 

 

 

Ein Fall von mutmaßlichem sexuellem Missbrauch in einer Reha-Klinik im Landkreis Coburg beschäftigt seit mehr als drei Jahren die bayerische Justiz. Im Mittelpunkt steht ein ehemals angesehener Arzt, der eine Patientin während einer Untersuchung sexuell missbraucht haben soll. Die Verteidigung kämpft inzwischen in dritter Instanz nicht nur gegen die strafrechtliche Verurteilung, sondern auch gegen den drohenden Verlust der ärztlichen Zulassung.

 

Was geschah am 24. September 2021?

Alles begann mit dem Aufnahmetag einer Patientin in einer Reha-Klinik im Landkreis Coburg. Der damals 42-jährige Arzt, der als «beliebtester Arzt in der Klinik» galt, führte die Aufnahmeuntersuchung durch. Was dabei geschah, wurde zum Kern eines langwierigen Rechtsstreits: War es eine notwendige medizinische Untersuchung oder kam es zu sexuellem Missbrauch unter Ausnutzung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patientin?

 

Der erste Prozess im März 2023

Anderthalb Jahre nach dem Vorfall kam es zur Anklage vor dem Amtsgericht Coburg. Staatsanwalt Tim Baum zeigte sich in seinem Plädoyer überzeugt: «Ich bin überzeugt, dass der Angeklagte die Tat begangen hat. Er ist ein schwarzes Schaf in der Berufsgruppe der Ärzte.» Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung sowie eine Zahlung von 6.000 Euro an das Opfer.

Am 29. März 2023 verurteilte das Gericht den Mediziner schließlich zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro. Die Verteidiger des inzwischen 44-jährigen Arztes kündigten umgehend an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Damit war klar: Der Fall würde neu aufgerollt werden.

 

Der Berufungsprozess im Oktober 2024

Mehr als eineinhalb Jahre später, am 17. Oktober 2024, beschäftigte sich die zweite Kammer des Landgerichts Coburg mit dem Fall. Die zentrale Frage blieb dieselbe: Handelte es sich um eine notwendige Untersuchung oder um sexuellen Missbrauch? Der Angeklagte erschien mit seinem Verteidiger Moritz Kernbach vor Gericht.

Das Landgericht kam offenbar zu dem Schluss, dass der Arzt schuldig ist. Der genaue Urteilsspruch geht aus den vorliegenden Informationen nicht hervor, aber die Konsequenzen waren schwerwiegend: Eine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patientin.

 

Kampf um die Approbation - Revision im Januar 2025

Der Fall ist auch im Januar 2025 noch nicht abgeschlossen. Der mittlerweile 46-jährige Arzt geht mit seinem Verteidiger Moritz Kernbach aus Wiesbaden in Revision. Nach Informationen der Redaktion wurde bei der Generalstaatsanwaltschaft München ein entsprechender Antrag gestellt.

Der Hintergrund: Sollte das Urteil des Landgerichts Bestand haben, droht dem Mediziner der Verlust seiner ärztlichen Zulassung. Die Revision ist damit möglicherweise der letzte Versuch, nicht nur die strafrechtliche Verurteilung abzuwenden, sondern auch das berufliche Aus zu verhindern.

 

Ausblick

Der Fall zeigt exemplarisch, wie kompliziert und langwierig juristische Auseinandersetzungen bei mutmaßlichem sexuellem Missbrauch in einem medizinischen Kontext sein können. Über dreieinhalb Jahre nach dem Vorfall ist eine endgültige juristische Bewertung noch immer ausständig. Die Entscheidung des Revisionsgerichts wird nicht nur über das weitere Schicksal des einst geschätzten Mediziners entscheiden, sondern könnte auch Signalwirkung für ähnliche Fälle haben.

 

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