Braunschweig

 

 

 

Frauenarzt verstümmelte Genitalien seiner Ehefrau auf Hochzeitsreise & durfte trotz Anklage weiterpraktizieren

 

 

 

Ein Frauenarzt aus Niedersachsen steht unter dem schwerwiegenden Verdacht, die Genitalien seiner Ehefrau während ihrer Hochzeitsreise verstümmelt zu haben. Nachdem der 54-Jährige zum Prozessauftakt am Landgericht Braunschweig nicht erschienen war, wurde mittlerweile Haftbefehl gegen ihn erlassen. Das Gericht geht davon aus, dass der Angeklagte auf der Flucht ist.

 

Mutmaßliche Tat während der Hochzeitsreise

Der Fall ereignete sich laut Anklage im April 2019 in einem Hotelzimmer in Dubai. Nach einem misslungenen Versuch des Geschlechtsverkehrs soll der Frauenarzt seiner damals 31-jährigen frisch angetrauten Ehefrau mit einer Schere ein Stück des Hymens entfernt haben – ohne jegliche Betäubung. Die junge Frau musste erhebliche Schmerzen und starken Blutverlust ertragen.

Besonders belastend ist, dass die Betroffene den schmerzhaften Eingriff aus existenzieller Angst über sich ergehen ließ. Der Staatsanwaltschaft zufolge hatte ihr Ehemann ihr mit Scheidung gedroht, was in ihrem kulturellen Umfeld mit einer gesellschaftlichen Ächtung verbunden gewesen wäre. Diese Zwangslage nutzte er offenbar aus. Beide Ehepartner sind laut Berichten Deutsche mit Migrationshintergrund.

 

Prozessverzögerung & Zweifel an ärztlichem Attest

Zum geplanten Prozessauftakt legte der Angeklagte ein Attest vor, wonach er Ende Oktober im Irak gestürzt und aufgrund schwerwiegender Verletzungen nicht reisefähig sei. Das Landgericht Braunschweig äußerte jedoch «erhebliche Zweifel» an der Echtheit dieses Dokuments und bezeichnete die zeitliche Abfolge als «auffällig». Auch die Angaben des Mannes zu seinem Wohnort erschienen dem Gericht fragwürdig.

Aufgrund der vermuteten Fluchtgefahr stellte die Staatsanwaltschaft noch im Gerichtssaal einen Antrag auf Haftbefehl, dem inzwischen stattgegeben wurde.

 

Jahre im Beruf trotz schwerwiegender Vorwürfe

Was viele Menschen fassungslos macht: Die mutmaßliche Tat wurde erst 2021 – zwei Jahre nach dem Vorfall – bekannt. In dieser Zeit konnte der beschuldigte Frauenarzt weiterhin praktizieren und hatte Zugang zu zahlreichen Patientinnen. Der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) wartete mit einer Entscheidung über berufsrechtliche Konsequenzen auf den Ausgang des Strafverfahrens.

Ursprünglich lautete die Anklage auf Verstümmelung weiblicher Genitalien und gefährliche Körperverletzung. Das Gericht gab jedoch vor Verhandlungsbeginn den Hinweis, dass die Strafkammer in ihrer aktuellen Besetzung zwar einen hinreichenden Tatverdacht bezüglich der gefährlichen Körperverletzung sieht, nicht jedoch für den Tatbestand der Genitalverstümmelung.

 

Verteidigung streitet Vorwürfe ab

Die Verteidigung des Angeklagten weist sämtliche Vorwürfe zurück und erklärte: «Unser Mandant hat ein großes Interesse, sich hier zu verteidigen und seine Reputation als Arzt wiederzugewinnen.» Sie bestreitet eine Fluchtgefahr und geht von einem Freispruch aus.

Die Anwältin der jungen Frau bezeichnete die Verzögerung des Prozesses als «große Belastung» für ihre Mandantin. Das Verfahren sei für die traumatisierte Frau ein wichtiger Schritt, um das Erlebte zu verarbeiten und Gerechtigkeit zu erfahren.

Dieser Fall verdeutlicht die problematischen Machtstrukturen, denen Frauen sowohl in privaten Beziehungen als auch im medizinischen Kontext ausgesetzt sein können. Bei einer Verurteilung drohen dem 54-Jährigen bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.

 

 

QUELLEN

· «Genitalien verstümmelt? Angeklagter erscheint nicht vor Gericht», NDR Niedersachsen, 06.11.2023 ·

· «Genitalverstümmelung der Ehefrau? Prozess gegen Gynäkologen gestartet», Ärzte Zeitung, 06.11.2023 ·

· «Genitalien verstümmelt? Haftbefehl gegen 54-Jährigen», NDR Niedersachsen, 15.11.2023 ·