
Vorwürfe gegen Freiburger Frauenarzt: Unsittliche Berührungen, Stimulation mit der Zunge, Aufforderung zum Geschlechtsverkehr während Behandlung und unangemessener nächtlicher Telefonanruf
Freispruch für Frauenarzt in Freiburg nach Vorwurf des sexuellen Missbrauchs
Der Artikel aus der Badischen Zeitung vom 28. Februar 2018 berichtet über einen Fall sexuellen Missbrauchs in einem gynäkologischen Behandlungsverhältnis, der mit einem Freispruch endete.
Fallbeschreibung und Vorwürfe
Ein 50-jähriger Frauenarzt aus Freiburg stand vor Gericht, weil ihm vorgeworfen wurde, sein Behandlungsverhältnis zu einer Patientin für sexuelle Übergriffe ausgenutzt zu haben. Die betroffene Patientin, eine damals 20-jährige Studentin, warf dem Arzt vor, sie während einer Behandlung Ende 2014 oder Anfang 2015 unsittlich berührt und versucht zu haben, sie mit der Zunge zu stimulieren. Zudem soll er sie gefragt haben, ob sie mit ihm Geschlechtsverkehr "probieren" wolle. Die Patientin war bei diesem Arzt in Behandlung wegen starker Schmerzen beim Geschlechtsverkehr und wurde mit Salben und lokalen Betäubungsmitteln behandelt.
Verzögerte Anzeige und weitere Behandlungen
Die junge Frau erstattete erst neun Monate nach dem mutmaßlichen Vorfall Anzeige und setzte in der Zwischenzeit die Behandlungen bei dem Arzt fort. Vor Gericht begründete sie dies mit Scham, Überforderung und Verdrängung. Auch fühlte sie sich teilweise mitschuldig und meinte, sie "hätte Grenzen setzen können oder nicht mehr hingehen". Der mutmaßliche Übergriff wurde ihr laut ihrer Aussage erst später vollständig bewusst, als die Erinnerungen "wie Puzzleteile" zurückkamen.
Auslöser für die Anzeige
Zum Wendepunkt kam es durch einen Anruf des Arztes um 0:45 Uhr nachts im November 2015. Er hinterließ eine Nachricht auf ihrer Mailbox mit den Worten "Ich hätte dich gerne gesehen" und wechselte dabei vom üblichen "Sie" zum "Du". Der Arzt erklärte diesen als "übergriffig" bezeichneten Anruf mit Sorge um die Patientin, die nach einer Trennung eine Essstörung entwickelt hatte. Nach diesem Vorfall wandte sich die Frau auf Anraten ihrer Mutter an die Hilfsorganisation Frauenhorizonte und erstattete Anzeige.
Gerichtsverfahren und Freispruch
Im Prozess stand Aussage gegen Aussage. Eine als Zeugin geladene Psychotherapeutin erklärte, dass es "relativ normal" sei, dass Opfer lange brauchen, bis sie solche Übergriffe verarbeiten können. Die Staatsanwältin fand zwar, dass "einiges dafür spricht, dass es so passiert ist", plädierte aber dennoch auf Freispruch, da eine "klassische Aussage-gegen-Aussage-Konstellation" vorlag und der Sachverhalt nicht zu beweisen war.
Der Verteidiger des Arztes unterstellte der Patientin zwar keine bewusste Falschaussage, vermutete aber aufgrund ihrer psychischen Probleme eine beeinträchtigte Wahrnehmung. Richter Nils Klein sprach den Angeklagten frei, weil "objektive Beweismittel" fehlten und die Aussagen des Opfers "sehr dünn" gewesen seien. Er schloss auch "falsche Erinnerungen" nicht aus, obwohl er davon überzeugt war, dass die Frau nicht gelogen habe.
Bei einer Verurteilung hätte der verheiratete Arzt und Vater zweier Kinder seine Approbation verloren.
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