«𝙾𝚙𝚎𝚛𝚊𝚝𝚒𝚘𝚗 𝙿𝚛𝚎𝚍𝚊𝚝𝚘𝚛»

 

𝚆𝚒𝚎 𝚎𝚒𝚗 𝙵𝚛𝚊𝚞𝚎𝚗𝚊𝚛𝚣𝚝 & 𝚎𝚒𝚗 𝙺𝚒𝚗𝚍𝚎𝚛𝚊𝚛𝚣𝚝 𝚊𝚞𝚜 𝙳𝚎𝚞𝚝𝚜𝚌𝚑𝚕𝚊𝚗𝚍 𝚍𝚎𝚛 𝚄𝚂-𝙹𝚞𝚜𝚝𝚒𝚣 𝚒𝚗𝚜 𝙽𝚎𝚝𝚣 𝚐𝚒𝚗𝚐𝚎𝚗

 



Ein pädo-hebephiler Frauenarzt: Von der «Mädchen-Sprechstunde» zum «Kindersex-Tourismus» 

Jahrelang genoss er das Vertrauen seiner Patientinnen in Schwalmtal bei Viersen, NRW. Der 63-jährige Frauenarzt Dr. Otto Linzenbach hatte sich einen guten Ruf erarbeitet – besonders mit seiner innovativen «Mädchen-Sprechstunde für junge Patientinnen», die darauf ausgerichtet war, ihr Vertrauen zu gewinnen und sie behutsam an gynäkologische Untersuchungen heranzuführen. Er war einer der ersten Mediziner am Niederrhein, der diese spezielle Beratung anbot und damit einen besonders engen Zugang zu jugendlichen Patientinnen fand. Von seiner Praxis am Markt 2-8 in Schwalmtal aus baute er sich jahrelang einen Ruf als vertrauenswürdiger Gynäkologe auf. Nach seiner Pensionierung 2008 zog er mit seiner Familie nach Leipzig – doch seine späteren Aktivitäten schockierten die Menschen in seiner ehemaligen Heimat zutiefst. Wie ein Schwalmtaler berichtete, präsentierte Linzenbach voller Stolz in seiner Gemeinschaftspraxis eine komplette Wand mit Fotos indischer Kinder, die er während seiner Dienstreisen aufgenommen hatte.

Der zweifache Vater, der bei seinen Patientinnen und in seinem Bekanntenkreis nie auffällig geworden war, galt als mitfühlender und hilfsbereiter Mensch. Diese Fassade hielt zahlreiche Bekannte davon ab, sein Doppelleben zu erahnen. In seinem späteren Gerichtsplädoyer würde er verzweifelt auf seine rechtschaffene Vergangenheit verweisen, untermauert durch Briefe Dutzender Bekannter, die ihn als charakterfest beschrieben.

Bereits im Juni 2010 hatte der Schwalmtaler via E-Mail Kontakt zu einer Website aufgenommen, die sexuelle Begegnungen mit Kindern vermitteln sollte. In seiner Korrespondenz bekundete er explizit Interesse an Mädchen «zwischen 10 und 13 Jahren» sowie einem Jungen. Der Frauenarzt forderte sogar Fotos der angeblich verfügbaren Kinder an und erkundigte sich, ob er die geplanten Begegnungen mit einer Videokamera aufzeichnen dürfe. Bei seiner Reise hatte er sich erschreckend gut vorbereitet – in seinem Gepäck fanden sich eine Videokamera, ein Stativ und detaillierte Aufzeichnungen seiner Wünsche.

Was der erfahrene Mediziner nicht ahnte: Er kommunizierte mit Special Agents des Department of Homeland Security (offizieller Arbeitsbeginn des DHS: 1. März 2003), die eine fiktive Website eingerichtet hatten, um potenzielle Sexualstraftäter zu überführen. Diese Undercover-Plattform, bereits 2009 geschaltet, verzeichnete besorgniserregende 140.000 Seitenzugriffe. Die Ermittler fingen den Deutschen am Flughafen von Cleveland ab – nachdem er bereits 100 Dollar als Anzahlung geschickt und vor Ort weitere 1.600 Dollar übergeben hatte. Im August legte er ein Geständnis ab und wurde am 2. September vom zuständigen Bundesgericht in Akron, Ohio, in drei Punkten schuldig gesprochen: wegen illegalen Sexhandels, der Absicht, Minderjährige auszubeuten, und einer Reise mit der Absicht, «einen rechtswidrigen Geschlechtsakt zu begehen».




Der pädophile Kinderarzt und seine Ausrüstung für das «Unaussprechliche»

Parallel zum Fall Linzenbach wurden die Ermittler auf einen weiteren deutschen Arzt aufmerksam: Peter Beichl, 49, ein Pädiater aus Albstadt, Baden-Württemberg. Der ebenfalls zweifache Familienvater und Inhaber einer Praxis nutzte sein medizinisches Fachwissen für abgründige Zwecke.

Bei seiner Festnahme im März 2011 am Cleveland Hopkins International Airport fanden die Agents in seinem Gepäck ein verstörendes Arsenal: «lingerie, sex toys, bondage ropes, straps, a mask, lubricant, 17 condoms as well as five wrapped presents and four stuffed unicorn toys and a unicorn paint-by-number set.» Die Einhörner in Form von Plüschtieren und einem Malen-nach-Zahlen Set waren kein Zufall – die Ermittler hatten Beichl suggeriert, das fiktive 11-jährige Mädchen liebe diese Fabelwesen.

Die Grausamkeit seiner Planung zeigte sich besonders in den Details: Der Kinderarzt hatte das elfjährige Kind für acht Stunden Sadomaso-Sex zum Preis von 1.199 Dollar «gebucht». Den Vermittlern bot er per E-Mail sogar an: «Falls sie (das Mädchen) Angst haben sollte, könnte ich ein kurzzeitig wirksames leichtes Betäubungsmittel mitbringen, das nicht schädlich ist.» Eine zynische Formulierung, die die Perfidie des Arztes offenbart. Bei dem «harmlosen Beruhigungsmittel» handelte es sich um Midazolam – ein starkes Sedativum, das in der Notfallmedizin eingesetzt wird.

Bis zu seiner Verhaftung betrieb Beichl eine Praxis in der Kastanienstraße 6 in Albstadt, unter anderem spezialisiert auf Enddarmerkrankungen. Seine berufliche Integrität und sein Ansehen nutzte er später in seiner Verteidigung – vergeblich. Das Gericht sah in seiner Ausbildung erschwerend einen kalkulierten Missbrauch medizinischer Expertise.




Die Lockvogel-Strategie: Wie Pädophile ins Netz gingen 

Erste Kontakte zu den verdeckten Ermittlern datieren auf Juni 2010. Zwar habe Linzenbach laut seinem Anwalt zunächst von seinem Vorhaben Abstand genommen, doch eine Weihnachtskarte des fingierten «Reisebüros für Lustreisen» entfachte offenbar erneut sein Interesse. «Man fragte ihn, wie es denn nun mit seinen Plänen aussehe», so die Verteidigung. Daraufhin buchte er die Reise – inklusive 100-Dollar-Anzahlung – und flog am 1. April 2011 in die USA. Bei der Ankunft zahlte er am Flughafen weitere 1.600 Dollar in bar an die als «Reiseagenten» getarnten Beamten – und wurde umgehend am Cleveland Hopkins International Airport festgenommen.

Ähnlich erging es Peter Beichl: Nachdem er mit den vermeintlichen Vermittlern über Details verhandelt hatte, willigte er ein, 1.199 Dollar für acht Stunden mit dem Kind zu zahlen, plus einen Aufpreis von 200 Dollar für die Videoaufzeichnung. Als er am Flughafen eintraf, mit medizinischer Präzision vorbereitet, klickten die Handschellen.

Die Fälle Linzenbach und Beichl waren Teil einer größeren Operation. «Diese extensive Untersuchung – Operation Traverse – ist Teil von Operation Predator, einer landesweiten ICE HSI-Initiative zum Schutz von Kindern vor Sexualstraftätern, einschließlich derer, die für Sex mit Minderjährigen ins Ausland reisen, Internet-Kinderpornografen, kriminellen ausländischen Sexualstraftätern und Kindersexhändlern», erklärten die US-Behörden.
Im Gegensatz dazu war Operation Traverse eine zeitlich begrenzte (2009-2011) Unteroperation von Operation Predator (Juli 2003 bis heute²⁰²⁵).




Stimmen der Justiz: Empörung und Entschlossenheit 

Staatsanwalt Steven M. Dettelbach vom nördlichen Distrikt Ohio unterstrich im Prozess: «Die Details enthüllen eine geheime Welt, die unser wertvollstes Gut bedroht – unsere Kinder. Die Einzelheiten dieses Falls zeigen, wie weit diese Menschen gehen, um ihre unaussprechlichen Verbrechen zu begehen.» Chefermittler Brian M. Moskowitz, Special Agent in Charge der Immigrations- und Zollbehörde (ICE) des US-Heimatschutzministeriums (Department of Homeland Security), ergänzte scharf: «Diese Operation zeigt, welchen langen Atem Pädophile haben – selbst für eine Umrundung des Globus. Keine Strafe schreckt sie ab. Sextourismus ist eine Plage und muss mit jedem verfügbaren Mittel bekämpft werden.»

Nach der Verurteilung von Jonathan Waltman, einem weiteren Täter im Rahmen der Operation Traverse, fasste Dettelbach den öffentlichen Auftrag zusammen: «The details that emerged from this investigation are chilling and should serve as a caution for parents everywhere. These convictions help keep children safe, both children here and around the world.»

Moskowitz schloss sich an: «All of the individuals sentenced in this case attempted to sexually exploit children but found that there is a strong barrier that exists between predators and children: law enforcement. I would like to commend the exceptional work of a very dedicated team of special agents, prosecutors and support staff to continue to stand on the front lines to protect children from predators.»




Die Urteile und ihre Konsequenzen

Otto Linzenbachs Prozess verlief turbulent. Seine Verteidiger reichten zunächst Anträge auf Beweisunterdrückung und Klageabweisung ein – erfolglos. Am 9. August 2011 entschied sich der Arzt für ein Schuldbekenntnis, vermutlich in der Hoffnung auf eine mildere Strafe. Doch am 22. Dezember 2011 verhängte Richter John R. Adams die volle Mindeststrafe von 15 Jahren Haft (180 Monate) sowie sechs Jahre Bewährungsauflagen. Zusätzlich musste Linzenbach 20.000 Dollar Anwaltskosten und 300 Dollar Gerichtsgebühren zahlen. Eine Besonderheit: Das Gericht genehmigte einen möglichen Transfer in die Tschechische Republik nach dem International Prisoner Transfer Program. Der Frauenarzt, der junge Patientinnen «betreuen» wollte, betreute fortan nur noch seine Häftlings-ID #56927-060 und trat darunter nun seine längste «Sprechstunde» an – 15 Jahre ohne Patientinnen.

Peter Beichl erhielt am 28. November 2011 eine noch härtere Strafe: 17 Jahre Haft (210 Monate). «Dr. Beichl traveled to this country with the intent to have sex with a sedated child and to record his depraved actions», stellte Moskowitz fest. «But as a result of the exceptional work of a very dedicated team of special agents, prosecutors and support staff, Beichl will instead spend a lot longer in the United States than he ever intended – in federal prison.» Heute verbüßt Beichl (Häftlings-ID #56849-060) seine Strafe in der Federal Correctional Institution (FCI) Beaumont Low in Texas. Seine früheste Entlassung ist für den 7. Juli 2026 angesetzt.




Die rechtliche Lücke: Warum Deutschland machtlos bleibt 

Doch ein deutsches Gefängnis könnte dem Täter erspart bleiben: Die Tat ist hierzulande nicht strafbar, da weder Lockangebote erlaubt noch bloße Absichtserklärungen unter Strafe stehen. Während in Deutschland Ermittler lediglich Websites beobachten und illegale Inhalte dokumentieren können, bevor ein Verfahren eröffnet wird, setzen US-Behörden proaktiv Fallen. Selbst bei einer Einstufung als Missbrauch läge die Höchststrafe in Deutschland weit unter den US-amerikanischen 15 Jahren Mindesthaft. Hans Jagenlauf, Sprecher des Landgerichts Leipzig, erklärt: «Ein Strafantrag würde Jahre dauern – der letzte US-Fall brachte vier Jahre Bearbeitungszeit.» Sollte der Frauenarzt nach Deutschland zurückkehren, wäre die Haftanstalt Torgau zuständig – oder NRW, falls er «familiäre Bindungen» geltend macht.

Diese rechtliche Kluft wird durch den PROTECT Act (2003) und den Trafficking Victims Protection Act der USA überbrückt. Diese Gesetze ermöglichen die Verfolgung amerikanischer Staatsbürger und Ausländer, die im Ausland Kinder missbrauchen, mit Strafen von bis zu 30 Jahren Haft. In den neun Jahren seit der Verschärfung dieser Gesetze haben HSI-Spezialagenten 93 Verdächtige wegen Kindersex-Tourismus verhaftet.




Die vergessenen Opfer: Eine Gemeinschaft im Schock 

Besonders verstörend wirkt der Fall durch die berufliche Stellung des Verurteilten: Der Mann, dem zahlreiche Frauen und junge Mädchen im Rahmen seiner vertrauensbildenden Sprechstunden vertrauten, suchte gezielt nach Minderjährigen für sexuelle Handlungen. Neben ihm wurden auch zwei US-Amerikaner und ein weiterer Deutscher verhaftet, was das erschreckende Ausmaß dieses internationalen Problems verdeutlicht. Die Menschen in Schwalmtal reagierten mit Fassungslosigkeit auf die Enthüllungen über ihren einstigen Frauenarzt.

In Albstadt wurde Beichls Name quasi getilgt – die einst unter www.dr-beichl-albstadt.de erreichbare Praxiswebsite ist seit 2012 offline, seine Telefonnummer (07431 9482820) nicht mehr vergeben. Beichls beruflicher Fokus auf Enddarmerkrankungen erscheint aus kriminologischer Sicht als potenziell kalkuliert.



Ein Appell an die Öffentlichkeit 

Die ICE ermutigt die Bevölkerung weiterhin zur Wachsamkeit: «The public is encouraged to report suspected child predators and any suspicious activity through the toll-free hotline at 1-866-DHS-2-ICE. Both are staffed around the clock by investigators.»

Die Fälle zeigen: Die Jagd nach Kinderschändern kennt keine Grenzen mehr – aber auch keine Schlupflöcher. Während die rechtlichen Unterschiede zwischen Deutschland und den USA bestehen bleiben, ist eines sicher: Die internationale Kooperation der Strafverfolgungsbehörden wird enger, die Methoden raffinierter. Für Pädophile wie Linzenbach und Beichl bleibt die Botschaft unmissverständlich: Selbst am anderen Ende der Welt ist niemand vor Strafverfolgung sicher.

 



Schlussplädoyer: Schneeblind 

Die Fälle Linzenbach und Beichl offenbaren eine besonders verstörende Dimension: Es handelt sich nicht einfach um zwei Ärzte, sondern um Mediziner, die gezielt in Fachbereichen mit direktem Zugang zu Minderjährigen tätig waren. Ein Frauenarzt, der eine damals noch spezielle «Mädchensprechstunde» für Kinder und Jugendliche einrichtete. Ein Kinderarzt, der beruflich mit den vulnerabelsten Patienten arbeitete. Spezialisiert auf Enddarmerkrankungen. Beide wurden unabhängig voneinander in derselben US-Operation überführt – ein alarmierendes Signal für die deutsche Medizin und Strafverfolgung.

Die Wahrscheinlichkeit, dass zwei deutsche Ärzte aus genau diesen sensiblen Fachbereichen zufällig in dieselbe Falle tappen, wirft unbequeme Fragen auf: Haben sie ihre medizinischen Spezialisierungen bewusst als Zugang zu potenziellen Opfern gewählt? Begannen ihre Neigungen tatsächlich erst nach Jahrzehnten der Praxis – oder bot der Beruf lediglich den perfekten Schutzschild?

Das Konzept der «Teenagersprechstunde», welches damals noch «Mädchensprechstunde» genannt wurde, das Linzenbach als einer der ersten am Niederrhein etablierte, verdient kritische Betrachtungen. Was als vertrauensbildende Maßnahme für junge Patientinnen beworben wurde, könnte in Wahrheit ein kalkulierter Zugang zu besonders vulnerablen Mädchen gewesen sein – geschützt durch die gesellschaftliche Unantastbarkeit des Arztberufs.

Als die Nachricht von Linzenbachs Verhaftung in Schwalmtal die Runde machte, dürften sich viele seiner ehemaligen Patientinnen im Stillen quälende Fragen gestellt haben: War jede Untersuchung wirklich notwendig? Hatte das vage Unbehagen, das manche möglicherweise spürten, einen realen Hintergrund? Doch diese Gefühle und Empfindungen bleiben in Deutschland meist unausgesprochen, verdrängt in den Bereich des Privaten. Es gibt kaum institutionellen Raum für Betroffene, um ihre Erfahrungen zu verarbeiten. Wer den Mund aufmacht, riskiert oft Bagatellisierung – paradoxerweise besonders durch Gleichgeschlechtliche, die das System stützen anstatt es zu hinterfragen.

Bezeichnend für die fehlende Sensibilisierung: Die ehemalige Kollegin aus Linzenbachs Gemeinschaftspraxis führt heute wieder eine Praxis – erneut mit einem männlichen Kollegen. Als hätte der Fall keine Spuren hinterlassen, als wären keine Lehren zu ziehen aus einem der erschütterndsten Beispiele für Vertrauensmissbrauch in der deutschen Medizingeschichte.

Die deutsche Rechtsordnung und Ärzteaufsicht stehen im dramatischen Kontrast zur amerikanischen Praxis. Während die USA proaktiv ermitteln, bleiben in Deutschland präventive Maßnahmen im medizinischen Bereich weitgehend aus. Bezeichnenderweise mussten erst US-Ermittler eingreifen, um zwei deutsche Ärzte zu stoppen – ein Armutszeugnis für die heimische Strafverfolgung.

 



Urteil 

Besonders bedrückend: Statt aus diesen Fällen Konsequenzen zu ziehen, bewegt sich das System in die entgegengesetzte Richtung.

«Mädchensprechstunden» in modernisiertem Gewand – ob als Version 2.0 («Teenagersprechstunde») oder 3.0 («M1») als «Schluß der Versorgungslücke [bei Mädchen...]» beworben – werden weiter ausgebaut und institutionalisiert. Junge Patientinnen werden früher denn je an Praxen gebunden, unter dem Deckmantel medizinischer Verantwortung, mit mahnenden Appellen an die Eigenverantwortung und dem Einhämmern der steigenden Krebserkrankungen bei immer jünger werdenden Patientinnen – all dies unter Auslassung der demografischen Faktoren und der verbesserten Diagnostik. Wie auffällig wird beschworen, dass die M1 ohne gynäkologische wäre, wobei ich mindestens sechs verschiedene Eventualitäten der Verantwortlichen gelesen habe. Aber ich möchte zwei weiteren Beiträgen nicht vorweggreifen.

Das System, das zwei überführte Täter hervorbrachte, wird nicht grundlegend hinterfragt – es wird verfestigt. Wie sonst kann es sein, dass sich für die M1-Vorabliste über 15% männliche Frauenärzte unter den mehr als 500 Frauenärzt*innen ganz eifrig eingetragen haben? Diese auffällige Überrepräsentation männlicher Frauenärzte für spezielle Untersuchungen junger Mädchen sollte in Anbetracht der Fälle Linzenbach und Beichl alle Alarmglocken schrillen lassen.

Gleichzeitig zeigt sich die Ungleichbehandlung auch bei Präventionsmaßnahmen wie der HPV-Impfung, die bei Jungen oft noch immer vernachlässigt wird.

Ferner waren die Reaktionen mancher Einwohnerinnen aus Schwalmtal, – ähnlich der Reaktionen der Einwohnerinnen in Schifferstadt, welche sich nahezu zeitgleich abgespielt hatten – trotz des erdrückenden Urteils von 180 Monaten. Selbst dann noch wurde die «einfühlsame» Expertise des Frauenarztes hochgehalten und in den Vordergrund gerückt ohne auch nur im Ansatz eine tiefere Motivation der Erregungsabsichten in Erwägung zu ziehen. Ich persönlich zweifle nicht an der Expertise der rein technisch-medizinischen Seite, doch es macht für mich einen erheblichen Unterschied, wenn die authentische Empathie nicht vorhanden ist, was bereits ab Beginn dieser speziellen Fachgebietswahl eines Mannes bestätigt wird. Es gibt keinen Off-Switch. Schon allein deswegen nicht, weil dieser Behauptung die rein technisch-medizinische *Natur* im Wege steht und zeitgleich innewohnt. Männliche Frauenärzte führen sich immer ad absurdum.

Die Fälle Linzenbach und Beichl sind keine Einzelfälle – sie sind Symptome eines Systems, das zu lange weggeschaut hat. Die bittere Wahrheit bleibt: Ohne die «Operation Traverse» würden beide Männer vermutlich bis heute unbehelligt bleiben. Wie viele ähnliche Fälle bleiben unentdeckt, wie viele Patienten ungeschützt? Es ist höchste Zeit, dass Deutschland diesen blinden Fleck erkennt – bevor die nächste schockierende Nachricht aus Übersee eintrifft. 


𓆹 
 

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𝐐𝐔𝐄𝐋𝐋𝐄𝐍: 


𝐆𝐨𝐯𝐈𝐧𝐟𝐨 
· July 11, 2011
𝐔𝐧𝐢𝐭𝐞𝐝 𝐒𝐭𝐚𝐭𝐞𝐬 𝐨𝐟 𝐀𝐦𝐞𝐫𝐢𝐜𝐚 𝐯. 𝐁𝐞𝐢𝐜𝐡𝐥

𝐋𝐞𝐠𝐢𝐒𝐭𝐨𝐫𝐦 
· September 2, 2011
𝐏𝐫𝐞𝐬𝐬 𝐑𝐞𝐥𝐞𝐚𝐬𝐞 𝐟𝐫𝐨𝐦 𝐎𝐟𝐟𝐢𝐜𝐞 𝐨𝐟 𝐔.𝐒. 𝐈𝐦𝐦𝐢𝐠𝐫𝐚𝐭𝐢𝐨𝐧 𝐚𝐧𝐝 𝐂𝐮𝐬𝐭𝐨𝐦𝐬 𝐄𝐧𝐟𝐨𝐫𝐜𝐞𝐦𝐞𝐧𝐭

𝐈𝐂𝐄 
· November 28, 2011
𝐆𝐞𝐫𝐦𝐚𝐧 𝐩𝐞𝐝𝐢𝐚𝐭𝐫𝐢𝐜𝐢𝐚𝐧 𝐬𝐞𝐧𝐭𝐞𝐧𝐜𝐞𝐝 𝐭𝐨 𝐦𝐨𝐫𝐞 𝐭𝐡𝐚𝐧 𝟏𝟕 𝐲𝐞𝐚𝐫𝐬 𝐢𝐧 𝐩𝐫𝐢𝐬𝐨𝐧 𝐟𝐨𝐥𝐥𝐨𝐰𝐢𝐧𝐠 𝐬𝐞𝐱 𝐭𝐨𝐮𝐫𝐢𝐬𝐦 𝐬𝐭𝐢𝐧𝐠

𝐈𝐂𝐄 
· December 2, 2011
𝐆𝐞𝐫𝐦𝐚𝐧 𝐦𝐚𝐧 𝐬𝐞𝐧𝐭𝐞𝐧𝐜𝐞𝐝 𝐭𝐨 𝟏𝟓 𝐲𝐞𝐚𝐫𝐬 𝐢𝐧 𝐩𝐫𝐢𝐬𝐨𝐧 𝐟𝐨𝐥𝐥𝐨𝐰𝐢𝐧𝐠 𝐬𝐞𝐱 𝐭𝐨𝐮𝐫𝐢𝐬𝐦 𝐬𝐭𝐢𝐧𝐠

𝐍𝐨𝐫𝐭𝐡𝐞𝐫𝐧 𝐃𝐢𝐬𝐭𝐫𝐢𝐜𝐭 𝐨𝐟 𝐎𝐡𝐢𝐨 
· January 19, 2012
𝐔𝐧𝐢𝐭𝐞𝐝 𝐒𝐭𝐚𝐭𝐞𝐬 𝐨𝐟 𝐀𝐦𝐞𝐫𝐢𝐜𝐚 𝐯. 𝐋𝐢𝐧𝐳𝐞𝐧𝐛𝐚𝐜𝐡

𝐉𝐮𝐬𝐭𝐢𝐜𝐞𝐆𝐨𝐯 
· February 16, 2012
𝐏𝐫𝐞𝐬𝐬 𝐑𝐞𝐥𝐞𝐚𝐬𝐞: 𝐉𝐨𝐧𝐚𝐭𝐡𝐚𝐧 𝐖𝐚𝐥𝐭𝐦𝐚𝐧 𝐒𝐞𝐧𝐭𝐞𝐧𝐜𝐞

𝐈𝐂𝐄 
· February 16, 2012
𝐅𝐢𝐧𝐚𝐥 𝐝𝐞𝐟𝐞𝐧𝐝𝐚𝐧𝐭 𝐬𝐞𝐧𝐭𝐞𝐧𝐜𝐞𝐝 𝐢𝐧 𝐎𝐩𝐞𝐫𝐚𝐭𝐢𝐨𝐧 𝐓𝐫𝐚𝐯𝐞𝐫𝐬𝐞

𝐈𝐦𝐦𝐢𝐠𝐫𝐚𝐭𝐢𝐨𝐧 𝐁𝐨𝐧𝐝 𝐋𝐚𝐰𝐲𝐞𝐫 
· October 24, 2012
𝐈𝐂𝐄 𝐚𝐧𝐝 𝐇𝐒𝐈 𝐒𝐞𝐧𝐝 𝐖𝐚𝐫𝐧𝐢𝐧𝐠 𝐭𝐨 𝐈𝐧𝐭𝐞𝐫𝐧𝐚𝐭𝐢𝐨𝐧𝐚𝐥 𝐂𝐡𝐢𝐥𝐝 𝐏𝐫𝐞𝐝𝐚𝐭𝐨𝐫𝐬

 

 

 

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