Köln

 

 

Betroffene teilt traumatische Erfahrung mit gynäkologischer Zwangsuntersuchung in einer Kölner Praxis

 

 

Im Jahr 2013 erlebte eine damals 19-jährige französische Studentin in einer Kölner gynäkologischen Praxis einen Vorfall, der sie bis heute belastet. In ihrem Bericht schildert sie, wie sie die Praxis von Dr. Harald Mielke aufsuchte, lediglich mit dem Wunsch nach einer Beratung und der Verschreibung eines Bluttests, da sie kurz zuvor bereits gynäkologisch untersucht worden war.

Laut ihren Angaben sei ihr ausdrücklicher Wunsch, keine erneute gynäkologische Untersuchung durchführen zu lassen, vom behandelnden Arzt ignoriert worden. Trotz ihrer verbalen Weigerung habe der Frauenarzt auf der Untersuchung bestanden und diese durchgeführt, während die junge Frau weinte und Schmerzen erlitt. Der Arzt habe dabei keinerlei Empathie gezeigt.

«Ich fühlte mich diesem Arzt gegenüber völlig hilflos», beschreibt die Betroffene ihre damalige Gefühlslage. Nach der Untersuchung sei sie so verzweifelt gewesen, dass sie sich nicht getraut habe, bei der Sprechstundenhilfe, die laut Aussage des Arztes dessen Ehefrau gewesen sei, Beschwerde einzulegen.

Die Betroffene teilt ihre Erfahrung auch Jahre später, um andere Patientinnen zu informieren und zu ermutigen: «Frauen haben das Recht, eine gynäkologische Untersuchung abzulehnen.» Sie betont, dass es die Pflicht eines Arztes sei, eine vertrauensvolle Atmosphäre zu schaffen. Im Nachhinein bedauert sie, die Praxis nicht verlassen zu haben, als der Arzt sie aufforderte, sich auszuziehen.

Die Verfasserin merkt an, dass sie aus Bewertungen ersehen habe, dass andere Patientinnen offenbar zufrieden mit der Behandlung durch denselben Arzt waren, was sie als «beruhigend» empfinde.

Wie häufig werden wohl Untersuchungen durchgeführt, die medizinisch nicht zwingend notwendig sind? Wieviel Einfluss haben kulturelle und sprachliche Barrieren auf die Durchsetzungsfähigkeit junger Patientinnen? Warum besteht ein Arzt auf einer körperlichen Untersuchung, wenn eine Patientin diese explizit ablehnt und erst kürzlich untersucht wurde? Inwiefern beeinflusst das hierarchische Gefälle zwischen Arzt und junger ausländischer Patientin die Behandlungssituation? Sollten nicht gerade bei intimen Untersuchungen höchste Standards für Einwilligung und Respekt gelten? Und wo war die Arzthelferin während der Untersuchung – sollte nicht standardmäßig eine dritte Person im Raum anwesend sein?