Urteil am LG München – 2010: Frauenarzt küsste Vulva einer 24-jährigen Patientin während der Untersuchung

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Ein weiterer sexueller Übergriff durch einen Frauenarzt ereignete sich im Jahr 2007 in München: Ein 58-jähriger Frauenarzt wurde vom Landgericht München wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt, nachdem er das Vertrauensverhältnis zu einer Patientin in eklatanter Weise missbraucht hatte.

 

Der Vorfall, der sich am 25. Juni 2007 ereignete, betraf die damals 24-jährige Studentin Lara B. (Name geändert), die den Mediziner wegen Bauchschmerzen und eines Schwangerschaftsverdachts konsultierte. Die Untersuchung nahm jedoch eine verstörende Wendung.

 

Detaillierte Schilderung des Übergriffs

Nach einer zunächst regulär erscheinenden Untersuchung beschrieb die junge Frau den weiteren Verlauf als traumatisch: "Es tat weh, als er mich abgetastet hat. Dann hat er einen Abstrich gemacht und unterm Mikroskop untersucht." Während dieser Zeit musste die Patientin in einer vulnerablen Position auf dem gynäkologischen Stuhl verbleiben.

 

Im Anschluss näherte sich der Arzt auf seinem Rollhocker und begann, die Innenseite ihres rechten Oberschenkels zu streicheln. Was folgte, schilderte die Betroffene mit deutlichen Worten: "Er kniete vor mir. Sein Gesicht hat er gegen meine Scheide gedrückt und geküsst." Die Übergriffe setzten sich fort: "Danach habe er sie am Oberschenkel geküsst und anschließend wieder im Genitalbereich. Ein langer Kuss. So fünf Sekunden lang."

 

Die Studentin beschrieb ihre Reaktion: "Ich war völlig perplex und sagte nur, dass das jetzt gar nicht geht." Der Mediziner beendete die übergriffigen Handlungen erst, als sie ihn an eine noch ausstehende Urinprobe erinnerte. In diesem Moment gelang es der jungen Frau, sich hinter einem Sichtschutz anzukleiden.

 

Bevor sie die Praxis verließ, forderte der Arzt sie noch zu sexuellen Handlungen auf: "Erst hat er mich im Intimbereich geküsst und dann gefragt, ob ich mit ihm schlafen will." Er fügte hinzu: "Das bleibt aber unter uns." Die couragierte Patientin begab sich umgehend zur Polizeistation und erstattete Anzeige.

 

Gerichtsverfahren und Konsequenzen

Der beschuldigte Gynäkologe bestritt sämtliche Vorwürfe und argumentierte, die Patientin habe eine "falsche Wahrnehmung" der Situation gehabt.

 

Nach einem umfassenden Gerichtsverfahren verhängte das Gericht in erster Instanz eine Bewährungsstrafe von 14 Monaten. Im anschließenden Berufungsverfahren reduzierte der vorsitzende Richter Max Boxleitner das Strafmaß auf eine einjährige Bewährungsstrafe. Der verurteilte Arzt legte jedoch Revision ein, da eine rechtskräftige Verurteilung zum Entzug seiner ärztlichen Zulassung führen würde.

 

Dieser Fall unterstreicht die besondere Vulnerabilität von Patientinnen in gynäkologischen Behandlungssituationen und die schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen für medizinisches Personal, das Vertrauenspositionen missbraucht.

 

 

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