Heidelberg
Heidelberger Frauenarzt verliert Approbation nach mehrfachen Vergewaltigungen einer Minderjährigen
Ein Frauenarzt aus Heidelberg, der wegen mehrfacher Vergewaltigungen einer minderjährigen Praktikantin verurteilt wurde, bleibt dauerhaft für den Arztberuf gesperrt. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe wies am 10. März 2006 seine Klage gegen das Land Baden-Württemberg ab und bestätigte damit die Entscheidung des Regierungspräsidiums Stuttgart, seine Approbation nicht wiederzuerteilen.
Der Täter und seine Straftaten
Der damals 47-jährige Frauenarzt wurde im Oktober 2000 vom Landgericht Heidelberg wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und Jugendlichen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er zwischen März 1997 und Januar 1998 in drei Fällen die 15-jährige Aushilfsangestellte in seiner Praxis missbraucht hatte, wobei es auch zum Geschlechtsverkehr gekommen sein soll. Der Täter nutzte seine Machtposition als Arzt, um seine eigene sexuelle Erregung und Befriedigung zu erlangen.
Er hatte dem jungen Mädchen einen Ausbildungsplatz versprochen und seine berufliche Autorität gezielt missbraucht, um die Minderjährige zu sexuellen Handlungen zu überreden. Diese Vergewaltigungen stellen schwere Formen sexualisierter Gewalt dar, besonders angesichts des großen Altersunterschieds und des Abhängigkeitsverhältnisses.
Die Betroffene und die Folgen
Die Betroffene war zum Tatzeitpunkt erst 15 Jahre alt und in einer besonders schutzbedürftigen Position. Als Praktikantin in der Arztpraxis war sie vom Wohlwollen des Täters abhängig, insbesondere da er ihr berufliche Perspektiven in Form eines Ausbildungsplatzes versprochen hatte. Diese Verletzlichkeit nutzte der Frauenarzt bewusst aus, um seine sexuellen Übergriffe zu ermöglichen.
Rechtliche Konsequenzen
Neben der Freiheitsstrafe verhängte das Strafgericht ein vierjähriges Verbot, Minderjährige zu behandeln, auszubilden oder zu beschäftigen. Nach Rechtskraft des Urteils widerrief das Regierungspräsidium Stuttgart seine Approbation als Frauenarzt. Die hiergegen eingelegten Klagen des Arztes blieben sowohl 2003 vor dem Verwaltungsgericht als auch 2004 vor dem Verwaltungsgerichtshof erfolglos.
Nach Verbüßung seiner Haftstrafe beantragte der Frauenarzt, der die Straftaten zuvor stets bestritten hatte, im Jahr 2004 die Wiedererteilung seiner Approbation mit der Begründung, er habe seine Strafe verbüßt und bereue seine Taten. Das Regierungspräsidium Stuttgart lehnte diesen Antrag jedoch ab.
Begründung des Gerichts
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe folgte in ihrem Urteil (Az. 1 K 81/06) der Einschätzung des Regierungspräsidiums und stellte fest, dass dem Kläger sowohl die Würdigkeit als auch die Zuverlässigkeit zur Ausübung des Arztberufes fehle.
In der Urteilsbegründung heißt es, der Arzt sei unwürdig, weil er wegen seiner Sexualstraftaten nicht mehr das Ansehen und Vertrauen besitze, das für die Ausübung des Arztberufs unabdingbar nötig sei. Er habe «seine Autorität als Arzt und Ausbilder bedenkenlos missbraucht, um ein junges, unerfahrenes Mädchen in seiner Praxis dazu zu überreden, sexuelle Handlungen zu dulden». Damit habe er sowohl sein eigenes berufsbezogenes Ansehen zerstört als auch das der Ärzteschaft insgesamt, «deren Ethos es verbiete, Menschen Schaden zuzufügen».
Das Gericht betonte zudem, dass allein die Verbüßung der Freiheitsstrafe und das Ablaufen des zeitlich befristeten Berufsverbots nicht ausreichen, um die Würdigkeit zurückzuerlangen. Die vom Kläger bekundete Reue erschien dem Gericht nicht überzeugend, weshalb es auch an seiner Zuverlässigkeit zweifelte.
Auch das fortgeschrittene Alter des Klägers wurde nicht als Grund für eine vorzeitige Wiedererteilung der Approbation anerkannt, selbst wenn er später möglicherweise wegen seines Alters nicht mehr als Kassenarzt zugelassen werden könnte. Das Gericht stellte klar, dass für jüngere und ältere Ärzte kein unterschiedlicher Maßstab gelte.
Das Urteil war zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten konnten beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die Zulassung der Berufung beantragen.
QUELLEN
· «Kein Anrecht mehr auf Approbation nach sexuellem Missbrauch», urteile.news, 12.04.2006 ·
· «Nach sexuellem Missbrauch», ka-news.de, 12.04.2006 ·
· «Nach Vergewaltigung: Frauenarzt darf nicht mehr praktizieren», ffr/dpa, Der Spiegel, 12.04.2006 ·
· «Wegen Sexualstraftat verurteilter Frauenarzt ist unwürdig für den Arztberuf», JuraForum.de-Redaktion, JuraForum.de, 13.04.2006 ·